Achtung! Die Befahrung der Nidda mit Wasserfahrzeugen aller Art im Zeitraum vom 1. März bis 30. September auf zwei renaturierten Abschnitten verboten. Diese Gewässerabschnitte befinden sich südlich von Ilbenstadt (km 41 bis km 39,5) und zwischen Klein-Karben und Dortelweil (km 33 bis km 28,5). |